Ein Studium an der HSD Hochschule Döpfer ist eine lohnende und nachhaltige Investition in Ihre Zukunft!
Gerne möchten wir Ihnen die vielfältigen Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Wunschstudiums aufzeigen. Vom Stipendium über Studienkredite oder der steuerlichen Absetzbarkeit stehen Ihnen die unterschiedlichsten Optionen offen. Welche dieser Möglichkeiten zu Ihrer individuellen Situation passen, hängt von vielen Faktoren wie z.B. davon ab, ob Sie in Vollzeit oder berufsbegleitend studieren möchten. Außerdem spielen die persönlichen Lebensumstände oftmals eine Rolle.
Wir stellen Ihnen hier ein paar Methoden vor, unsere Finanzierungsberatung unterstützt Sie bei Fragen aber auch gerne persönlich und individuell.
Infoveranstaltung
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll sicherstellen, dass Studierende und Schüler*innen unabhängig von ihrem sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund ihre Ausbildungspläne umsetzen können.
Alle Vollzeitstudierenden der staatlich anerkannten HSD Hochschule Döpfer sind grundsätzlich BaföG-berechtigt und können dieses beantragen. Ob und wieviel BAföG Ihnen monatlich gewährt wird, hängt in der Regel von ihrem Einkommen und dem ihrer Eltern sowie Ihren persönlichen Lebensumständen ab.
Der Antrag auf BAföG ist bei dem Studierendenwerk in Potsdam (www.studentenwerk-potsdam.de) zu stellen. Das Studierendenwerk entscheidet auch über einen positiven Entscheid sowie die monatliche Höhe der Auszahlung. Beim BAföG handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, welches Sie lediglich zur Hälfte zurückgezahen müssen. Wir empfehlen in jedem Fall einen Antrag zu stellen, denn fast jeder zweite Studierende hat Anspruch auf BAföG. Auch für ein anschließendes Masterstudium in Vollzeit kann BaföG beantragt werden.
Ein Bezug des elternunabhängigen BAföG ist nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit mindestens dreijähriger Tätigkeit im erlernten Beruf möglich.
Weitere Links:
www.das-neue-bafög.de
www.bafoeg-rechner.de
In einigen Bundesländern (außer Bayern und Sachsen) wird Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit (i.d.R. bis zu 5 Tage pro Jahr) von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen.
Dies wird als »Bildungsurlaub« bzw. »Bildungsfreistellung« bezeichnet. Aktuell ist dies für HSD Studierende in den Bundesländern Berlin und Brandenburg möglich.
Weitere Bundesländer befinden sich aktuell in der Prüfung.
Die meisten unserer berufsbegleitenden Studierenden sind neben dem Studium weiterhin, im Durchschnitt ca. 70%, berufstätig. Oftmals können so durch das eigene Einkommen die Studiengebühren ganz oder teilweise gedeckt werden. Wer sein Studium selber finanziert, profitiert außerdem von der steuerlichen Absetzbarkeit, da ein berufsbegleitendes Studium im Anschluss an eine abgeschlossene Berufsausbildung unbeschränkt als Werbungskosten abgesetzt werden kann. Die sogenannte Zweitausbildung in der Steuererklärung abzusetzen, kann also erhebliche Steuerrückerstattungen bedeuten. Auch Zertifikatsteilnehmer können das Hochschulzertifikat steuerlich geltend machen. Sprechen Sie gerne Ihren Steuerberater oder das Finanzamt diesbezüglich an.
Auch unsere Vollzeitstudierenden verdienen oftmals bereits eigenes Geld dem Studium und sammeln im Rahmen eines Nebenjobs so bereits erste wertvolle Praxiserfahrungen. In den gängigen Internetportale wie z.b. bei Stepstone sowie auch in den sozialen Netzwerken finden Sie eine Vielzahl an ausgeschriebenen Nebenjobs.
Bei ca. 30 % unserer berufsbegleitenden Studierenden sehen die Arbeitgeber den Mehrwert eines Studiums für Ihre Mitarbeiter*innen und unterstützen diese durch die Übernahme der Studiengebühren. Erfragen Sie gerne bei Ihrem Arbeitgeber, ob beispielsweise eine (teilweise) Übernahme der Studiengebühren möglich ist. Auch unsere Zertifikatsteilnehmer werden oftmals durch Ihren Arbeitgeber unterstützt. Hier finden Sie einige gute Ratschläge und Tipps.
Außerdem bietet die HSD verschiedene Kooperationsformen mit Ihrem Arbeitgeber an.
Prinzipiell können sich alle HSD Studierenden (und Bewerber*innen) auf Stipendien bewerben, da unter bestimmten Voraussetzungen sowohl private als auch staatliche Stiftungen, politische Parteien und Organisationen sowie Kirchen, Verbände und Unternehmen etc. Stipendien vergeben. Für jedes Stipendium gelten andere Voraussetzungen. Anders als bei einem Kredit oder Darlehen muss ein Stipendium nicht zurückgezahlt werden.
Oftmals wird fälschlicherweise angenommen, dass Stipendien nur für außergewöhnliche Leistungen wie zb Noten vergeben werden. Bei vielen Anbietern von Stipendien zählen nicht nur Leistungen, sondern auch soziales, politisches oder kirchliches Engagement, besondere Fähigkeiten und andere persönliche Kriterien. Die Vergabe von Stipendien obliegt unterschiedlichen Institutionen. Einen Überblick über verschiedene Stipendien finden Sie in den folgenden Stipendien Suchmaschinen:
Hier finden Sie einige Stiftungen, die regelmäßig Stipendien vergeben:
Speziell für berufsbegleitende Studiengänge stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eigene Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendien zur Verfügung.
Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Studienkreditangeboten, die sich nicht nur im Zinssatz, sondern auch im grundsätzlichen Modell sowie vielen Einzelkriterien für die Aufnahme in die Förderung und die Kreditabwicklung unterscheiden. Wir empfehlen, verschiedene Angebote zu vergleichen, da die Rahmenbedingungen variieren können.
Viele Banken bieten Bildungskredite mit einem relativ niedrigen Zinssatz und einer langen Rückzahlungszeit an. Sprechen Sie dazu auch Ihrer Hausbank an.
Außerdem können Sie unter www.studienkredit.de Studienkredite miteinander vergleichen und herausfinden, welcher Kredit am besten zu Ihnen passt.
Ein häufig unter unseren Vollzeit & berufsbegleitenden Studierenden genutzter Studienkredit ist folgender:
Dieser Studienkredit ist speziell auf Studierende zugeschnitten und kann für Ihr Erst – und Zweitstudium (berufsbegleitend und Vollzeit) genutzt werden. Es können flexible monatliche Auszahlungen zwischen 100 und 650 Euro vereinbart werden.
Der Bildungsfonds der Deutschen Bildung ermöglicht Ihnen, ob als Vollzeit oder berufsbegleitende*r Studierende*r, eine vergleichsweise einfache und flexible Finanzierungsmöglichkeit. Es handelt sich hierbei nicht um einen klassischen Kredit, die Rückzahlung ist vielmehr in Form eines festen Prozentsatzes an die Höhe des künftigen Einkommens gekoppelt und entsprechend in den Fonds einzuzahlen.
Das Förderprogramm "Bildungsscheck" gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen. Bildungschecks sind eine Finanzierungsmöglichkeit des Förderprogramms Bildungsscheck NRW, welche 50%, jedoch maximal 500,00 €, einer Weiterbildungsmaßnahme fördert. Bildungsschecks stehen ausschließlich Arbeitnehmern, die ihren Wohnsitz in NRW haben, sowie kleinen Unternehmen, die weniger als 250 Angestellte und ihren Sitz und/oder ihre Arbeitsstätte in NRW haben, zur Verfügung. Ziel des Förderprogramms Bildungsschecks NRW ist es, Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen zu bieten.
Solange Sie sich in Ihrer Erstausbildung befinden, haben Sie in der Regel bis zu Ihrem 25. Lebensjahr einen Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Nach Ihrem HSD Bachelorabschluss erhalten Sie 10% Rabatt auf die gesamten Studiengebühren eines HSD Masterstudiums.
Einige Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden durch die Übernahme der Studiengebühren. Unser Partnermanagement-Team berät Sie hierzu gerne.
Bei allgemeinen Fragen, konkreten Anliegen o.ä. können Sie sich gerne jederzeit via E-Mail an uns wenden.
Weitere Informationen zum Partnermanagement finden Sie hier: Unsere Kooperationspartner*innen.
Finanzierungsberatung