Zulassungsvoraussetzungen Bachelor & Master: häufig gestellte Fragen
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Zulassungsvoraussetzungen Bachelor & Master für internationale Studierende an der HSD Hochschule Döpfer.
Für die Zulassung zu einem Bachelorstudium an der HSD müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Schulabschluss muss in Deutschland als gleichwertig anerkannt sein (Prüfung via Anabin / uni-assist).
- Falls nicht direkt gleichwertig: Nachweis der bestandenen Feststellungsprüfung (FSP) für den Fachbereich ODER erfolgreiche Teilnahme an der internen Hochschulzugangsprüfung der HSD.
- Ein im Heimatland abgeschlossener, anerkannter Bachelor-Abschluss ersetzt den Schulabschluss und berechtigt zum Bachelorstudium an der HSD.
Sprachliche Voraussetzungen
- Deutsch- oder Englischkenntnisse: Nachweis auf B2-Niveau (je nach Unterrichtssprache des Studiengangs) durch offizielle Zertifikate (s. akzeptierte Sprachzertifikate).
- Ausnahme: Keine Zertifikatspflicht, wenn die vorherige Schul- oder Hochschulausbildung nachweislich vollständig in der Sprache des Studiengangs absolviert wurde.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, empfehlen wir Ihnen eine vollständige Bewerbung inklusive aller erforderlichen Unterlagen. Wir prüfen anschließend Ihre Unterlagen und geben Ihnen zeitnahe Rückmeldung, ob Sie für ein Bachelorstudium an der HSD in Frage kommen.
Für die Zulassung zu einem Masterstudium an der HSD müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Einschlägiger Hochschulabschluss: Sie benötigen einen erfolgreich abgeschlossenen Bachelorabschluss in einem fachspezifischen bzw. einschlägigen Fachbereich. Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss im Ausland erworben haben, müssen sowohl die Hochschule als auch der Abschluss nach den Richtlinien der anabin-Datenbank in Deutschland anerkannt sein.
- Sprachnachweis: Sollte Ihre Vorbildung (Schule oder Erststudium) nicht in der jeweiligen Unterrichtssprache des Studiengangs absolviert worden sein, ist ein offizieller Sprachnachweis auf dem Niveau B2 erforderlich.
- Wir prüfen individuell, ob die Inhalte und Fächer Ihres Bachelorstudiums mit den fachlichen Anforderungen des gewünschten Masterstudiengangs übereinstimmen.
Sie sind sich unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Abschluss oder Ihre Fächerkombination passen, empfehlen wir Ihnen, eine vollständige Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Wir prüfen Ihre Berechtigung dann gerne direkt im laufenden Zulassungsverfahren.
Ja, wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, muss dieser in Deutschland offiziell anerkannt sein, um ein Bachelorstudium aufnehmen zu können. Über die anabin-Datenbank wird in der Regel geprüft, ob Ihr ausländischer Abschluss mit einer deutschen Hochschulreife gleichwertig ist und Ihnen den direkten Zugang zu einer Hochschule ermöglicht. Sollte Ihr Abschluss diesen direkten Zugang nicht erlauben, gibt es an unserer Hochschule die Möglichkeit, eine interne Hochschulzugangsprüfung abzulegen. Nach dem erfolgreichen Bestehen dieser Prüfung können Sie das Studium bei uns aufnehmen, auch ohne ein direkt gleichwertiges Abitur vorweisen zu müssen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Dokumente im Rahmen Ihrer Bewerbung einzureichen, damit wir individuell für Sie prüfen können, ob Ihr Abschluss direkt anerkannt ist oder ob die interne Prüfung für Sie der richtige Weg ins Studium ist.
Ja, das erfolgreiche Bestehen einer Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg kann den Zugang zu einem Bachelorstudium ermöglichen, wenn der ausländische Schulabschluss keine direkte Zulassung erlaubt. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass die Prüfung in dem spezifischen Schwerpunktkurs abgelegt wird, der für den gewünschten Studiengang vorgeschrieben ist.
Ja, die HSD bietet eine interne Hochschulzugangsprüfung als alternative Möglichkeit an, um die Zulassung zum Studium zu erhalten. Diese Prüfung setzt sich aus drei wesentlichen Bereichen zusammen. Zunächst müssen ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 in der jeweiligen Unterrichtssprache (Deutsch oder Englisch) nachgewiesen werden, wobei die entsprechenden Zertifikate oder Sprachkursergebnisse noch vor der fachspezifischen Prüfung bzw. vor der Immatrikulation eingereicht werden müssen. Der kognitive Teil dieser Aufnahmeprüfung wird durch den standardisierten TestAS (Test für Ausländische Studierende) ersetzt, welcher allgemeine sowie fachspezifische kognitive Fähigkeiten wie Logik, Mathematik und Mustererkennung misst. Den dritten Teil bildet eine 90-minütige, fachspezifische Online-Prüfung, die vor der HSD durchgeführt wird. Dabei werde Kenntnisse in Biologie mit Fokus auf Zell-, Human- und Neurobiologie sowie Biochemie und Verhaltensbiologie, im Bereich der Sozial- und Kulturwissenschaften mit Fragen zu Politik, Sozialstrukturen und dem deutschen Bildungssystem oder im Fach Mathematik zu allgemeinen Prinzipien und Statistik abgefragt.
Ja, wenn Sie Ihren Bachelorabschluss im Ausland erworben haben, muss dieser in Deutschland offiziell anerkannt sein, um ein Masterstudium aufnehmen zu können. Über die anabin-Datenbank wird dabei überprüft, ob sowohl die ausländische Hochschule als auch der konkrete Studiengang den deutschen Richtlinien entsprechen. Neben dieser formalen Anerkennung wird im Zulassungsverfahren zudem immer die fachliche Passung individuell geprüft. Das bedeutet, dass die Inhalte und Fächer Ihres ausländischen Bachelorstudiums mit den spezifischen fachlichen Anforderungen des gewünschten Masterstudiengangs übereinstimmen müssen.
Ja, für die Zulassung zu einem Masterstudium an der HSD ist ein fachlich relevanter bzw. einschlägiger Bachelorabschluss zwingend erforderlich. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird immer individuell geprüft, ob die Inhalte Ihres Erststudiums die fachspezifischen Voraussetzungen für den gewünschten Masterstudiengang erfüllen.
Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, fehlende akademische Credits über sogenannte Bridge Exams auszugleichen, sofern nur einzelne Fächer für die Masterzulassung fehlen. Ob diese Option für Sie infrage kommt, wird nach Ihrer Bewerbung ganz individuell anhand Ihres eingereichten Transcript of Records geprüft. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass wir nicht garantieren können, dass alle benötigten Bridge Exams in englischer Sprache angeboten werden. Wir empfehlen Ihnen, eine vollständige Bewerbung mit all Ihren Unterlagen einzureichen, damit wir Ihre Voraussetzungen detailliert prüfen und schauen können, welche Möglichkeiten sich in Ihrem Fall bieten.
Stand: 18.06.2026
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