Flexibilität: häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite beantworten wir typische Fragen zu Themen der Flexibilität im Studium an der HSD Hochschule Döpfer.

Grundsätzlich kann es möglich sein, ein Studium an der HSD Hochschule Döpfer zu pausieren oder zu unterbrechen. Ob und in welcher Form eine Studienunterbrechung möglich ist, hängt vom jeweiligen Studiengang, Ihrem Studienverlauf und den geltenden Regelungen ab. Eine Pause kann zum Beispiel aus persönlichen, gesundheitlichen, beruflichen oder familiären Gründen relevant werden.

Wichtig ist, dass Sie eine geplante Unterbrechung frühzeitig mit der HSD abstimmen. So kann geprüft werden, welche Auswirkungen eine Pause auf den Studienverlauf, Prüfungen, Fristen, Gebühren oder die Fortsetzung des Studiums haben kann. Je nach Situation können unterschiedliche Verfahren oder Nachweise erforderlich sein.

Ein Wechsel des Studienmodells kann grundsätzlich möglich sein, wenn der jeweilige Studiengang unterschiedliche Studienmodelle vorsieht. Dazu können zum Beispiel berufsbegleitende, ausbildungsbegleitende oder andere organisatorische Varianten gehören. Ob ein Wechsel im Einzelfall umgesetzt werden kann, hängt vom Studiengang, vom bisherigen Studienverlauf und von den verfügbaren Rahmenbedingungen ab.

Bei einem Wechsel des Studienmodells muss in der Regel geprüft werden, welche Module bereits absolviert wurden, welche Prüfungsleistungen vorliegen und wie sich der weitere Studienverlauf organisieren lässt. Auch zeitliche Abläufe, Präsenzanteile, Praxisphasen oder vertragliche Aspekte können dabei eine Rolle spielen. Deshalb sollte ein geplanter Wechsel nicht erst kurzfristig, sondern möglichst früh besprochen werden.

Wenn Sie durch eine Prüfung fallen, bedeutet das in der Regel nicht automatisch, dass Sie Ihr Studium beenden müssen. Prüfungen können grundsätzlich wiederholt werden, sofern die geltenden Prüfungsregelungen des jeweiligen Studiengangs dies vorsehen. Entscheidend sind dabei die konkreten Vorgaben zu Wiederholungsversuchen, Fristen und Prüfungsformen.

Nach einer nicht bestandenen Prüfung sollten Sie frühzeitig klären, wann und in welcher Form eine Wiederholung möglich ist. Je nach Prüfung kann es sich zum Beispiel um eine Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung, praktische Prüfung oder eine andere Prüfungsleistung handeln. Auch der weitere Studienverlauf kann davon abhängen, ob eine Prüfung Voraussetzung für nachfolgende Module oder Praxisanteile ist.

Ja, Vorleistungen können an der HSD Hochschule Döpfer grundsätzlich angerechnet werden, wenn sie nach Prüfung als gleichwertig anerkannt werden. Eine Anrechnung bedeutet, dass bereits erbrachte Studienleistungen, berufliche Qualifikationen oder vergleichbare Kompetenzen auf bestimmte Inhalte des Studiums angerechnet werden können. Ob dies möglich ist, hängt immer vom jeweiligen Studiengang und von den eingereichten Nachweisen ab.

Für die Prüfung der Vorleistungen sind in der Regel aussagekräftige Unterlagen erforderlich. Dazu können zum Beispiel Zeugnisse, Modulbeschreibungen, Leistungsnachweise, Ausbildungsnachweise oder Bescheinigungen über bereits absolvierte Inhalte gehören. Die HSD prüft, ob Umfang, Niveau und Inhalt der Vorleistungen zu den Anforderungen des Studiengangs passen. Erst nach dieser individuellen Prüfung kann entschieden werden, ob eine Anrechnung möglich ist.

Eine Anrechnung kann den Studienverlauf erleichtern, ersetzt aber keine pauschale Zulassungs- oder Studienzeitverkürzung ohne Prüfung. Bei Fragen zu persönlichen Vorleistungen oder zur Einreichung geeigneter Nachweise unterstützt Sie die Studienberatung der HSD.

Grundsätzlich können Sie Ihr Studium an der HSD Hochschule Döpfer kündigen. Die genauen Bedingungen richten sich nach den vertraglichen und organisatorischen Regelungen, die für Ihr Studium gelten. Dazu können unter anderem Kündigungsfristen, Formvorgaben und mögliche Auswirkungen auf Gebühren, Prüfungen oder bereits erbrachte Leistungen gehören.

Bevor Sie Ihr Studium kündigen, ist es sinnvoll, die Gründe und mögliche Alternativen sorgfältig zu prüfen. In manchen Fällen kann statt einer Kündigung auch eine Studienpause, ein Gespräch zur Studienorganisation oder eine individuelle Beratung hilfreich sein. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn berufliche, gesundheitliche, finanzielle oder private Gründe zur Überlegung führen, das Studium zu beenden.

Wenn Sie eine Kündigung in Betracht ziehen, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen. Die Studienberatung der HSD kann mit Ihnen klären, welche Schritte erforderlich sind und ob es Alternativen gibt, die besser zu Ihrer aktuellen Situation passen.

Es ist prinzipiell möglich, zwischen unseren Studienorten in Potsdam, Köln, Regensburg und Hamburg zu wechseln. Um den Studienort zu wechseln, müssen Sie frühzeitig einen Antrag auf Standortwechsel stellen. Außerdem muss der jeweilige Studiengang an Ihrem Wunschstandort angeboten werden.

Eine Anwesenheitspflicht gibt es in den Vorlesungen an der HSD nicht. Allerdings empfehlen wir regelmäßig anwesend zu sein, da der Studienerfolg durch zu hohe Abwesenheitszeiten gefährdet sein könnte.

Die meisten unserer berufsbegleitenden Studierenden sind neben dem Studium in einem Umfang von 70-80 % berufstätig. Das berufsbegleitende Studium kann auch parallel zu einer Vollzeittätigkeit absolviert werden. Bei unseren Vollzeitstudiengängen wiederum ist der Workload jeweils so bemessen, dass eine Tätigkeit in geringfügigem Umfang (bspw. eine Werkstudententätigkeit) gut neben dem Studium ausgeübt werden kann.


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Bei weiteren Fragen und persönlichen Anliegen hilft Ihnen unser Expert*innenteam aus unserer Studienberatung.