„ ... jetzt mal aus unserer Sicht!“

Bericht zur beruflich-sozialen Wiedereingliederung psychisch Erkrankter in der Schweiz erschienen - HSD prominent an der Studie beteiligt.

Psychische Erkrankungen haben ein hohes Chronifizierungsrisiko, bedeuten für die Betroffenen eine hohe Krankheitslast und für die Gesellschaft hohe (monetäre wie nicht-monetäre) Verluste. Daher bemüht sich das Bundesamt für Sozialversicherungen der Schweiz schon seit einigen Jahren, die Bedingungen zu erforschen, unter denen es Erkrankten möglich ist, sich nach einer (akuten) Krankheitsphase wieder in das Berufsleben einzugliedern und am gesellschaftlichen Leben weitest möglich teil zu haben.

Der Leiter des Forschungszentrums der HSD, Prof.Dr.rer.biol.hum.habil. Ulrich Frick, hat in den vergangenen Jahren jeweils gemeinsam mit seinem Kollegen Dr. Niklas Baer von der Fachstelle Psychiatrische Rehabilitation im Kanton Baselland an unterschiedlichen Themenstellungen zur beruflich-sozialen Wiedereingliederung gearbeitet. Die Rolle der Betriebe bei diesem Prozess stand zuletzt im Vordergrund. Im nunmehr erschienenen Bericht zur Sicht der Betroffenen wird die Perspektive komplett umgedreht: Was ist aus Sicht der Betroffenen entscheidend dafür, ob sie wieder am Arbeitsleben (im ersten Arbeitsmarkt) teilnehmen können? Welche Rolle spielen welche Unterstützer dabei (von familiären Beziehungen bis zu gesetzlichen Hilfsmaßnahmen)? Gibt es Empfehlungen an die Sozialversicherung, wie sie ihre Fördermaßnahmen besser an die Bedarfe der Betroffenen anpassen kann?

Insgesamt wurden in einem komplexen Stichprobendesign n=916 Versicherte befragt, die von der Invaliditätsversicherung (IV) eine finanzielle Unterstützung für ganz unterschiedliche Arten von Eingliederungsmaßnahmen erhalten haben. Qualitative Interviews mit 20 Personen aus dieser Stichprobe ergänzten die schriftliche Befragung. Die wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen lauten: Die IV-Anmeldung ist beruflich und persönlich ein kritischer Moment im Leben der Versicherten, der eine äussere Anpassung wie auch eine innere Verarbeitung bedingt. Diese Prozesse müssen koordiniert ablaufen, vor allem mit den behandelnden Therapeuten.

Der Erfolg von IV-Eingliederungsmassnahmen bei psychisch Kranken ist gering.

Daher ist zu fordern:

  • Verpflichtung der Arbeitgeber, sich stärker für Gesundheitsprobleme im Betrieb zu engagieren: Sensibilisierung, Schulung von Führungskräften/HR, finanzielle Anreize und Sanktionen bei fehlender Wahrnehmung der Fürsorgepflicht etc.

Verstärkte öffentliche Kommunikation seitens der IV, dass

  • es sich bei den Versicherten – vor allem bei den IV-Rentner/innen – um deutlich eingeschränkte Personen handelt und dass
  • die IV vor allem eine Integrationsversicherung ist und nicht ein ‚Zeichen des Scheiterns‘.

Der Bericht kann von der Homepage des Schweizer Departement des Inneren hier heruntergeladen werden:

www.bsvlive.admin.ch/praxis/forschung/publikationen/index.html