DRGs auf dem Prüfstand: Neue Forschungsbefunde von Prof. Dr. Tobias Kaltenbach

Mit pauschalisierenden Abrechnungssystemen – sogenannten DRG(Diagnosis Related Groups / Diagnosebezogene Fallgruppen)-Systemen – werden stationäre Krankenhausbehandlungen über Fallpauschalen abgerechnet. Und zwar größtenteils unabhängig vom tatsächlichen Aufenthalt einer*s Patient*in. Doch nun stehen die deutschen DGRs vor einer Reform. Welche Anforderungen es dabei etwa unter objektiven betriebswirtschaftlichen Kriterien gibt oder welche maßgeblichen Prioritäten sich daraus ergeben – wie z.B. der Abbau bürokratischer Regeln –, erklärt Prof. Dr. Tobias Kaltenbach in seinen neuen Fachartikeln.

Was war der Anlass bzw. die Beweggründe für die Publikationen?
Prof. Dr. Tobias Kaltenbach: Das für die Finanzierung der Krankenhäuser gültige DRG-System steht in der Diskussion. Politik, Berufsverbände und Wissenschaft haben anlässlich der Bundestagswahl zahlreiche Vorschläge für eine Neuausrichtung unterbreitet. In meinen Beiträgen analysiere ich die Auswirkungen der DRGs seit ihrer Einführung und diskutiere die Bedingungen für eine Systemanpassung speziell unter gesundheitsökonomischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten.

Welche neuen Befunde werden darin thematisiert bzw. vorgestellt?
Kaltenbach: Die DRGs wurden mit dem Ziel der Absenkung der im internationalen Vergleich langen Verweildauern in deutschen Krankenhäusern eingeführt. Dieser Effekt wurde konterkariert durch eine Steigerung der Fallzahlen, so dass der angestrebte Kapazitätsabbau ausblieb. Ich zeige in meinen Artikeln auf, dass Vergütungssysteme entsprechend der betriebswirtschaftlichen Preistheorie Anreize in verschiedene, teils gegensätzliche Richtungen ausüben können. So ist das DRG-System mit Wirkungen, aber auch mit gegenläufigen Nebenwirkungen verbunden. Werden letztere bei der Gestaltung eines Vergütungssystems nicht beachtet, so kann sich schnell ein Ergebnis konträr zu den damit verbundenen Erwartungen einstellen. Daraus folgert sich, dass diesem Aspekt bei der Reform der DRGs ausreichend Beachtung geschenkt werden muß.

Wie lässt sich Ihr Forschungsgebiet für Fachfremde in ein bis zwei Sätzen beschreiben?
Kaltenbach: Die Krankenhausökonomie beschäftigt sich mit der Anwendung ökonomischer Grundsätze in der von sehr spezifischen Bedingungen geprägten Gesundheitsbranche. Das „Gut“ Gesundheit hat besondere ökonomische Eigenschaften, die zu politisch motivierten regulatorischen Eingriffen des Gesetzgebers führen. So entstehen Branchen-typische Charakteristika, an die sich das betriebswirtschaftliche Denken und Handeln anpassen muss.

Wie lässt sich Ihr Forschungsdesign in zwei bis drei Sätzen skizzieren?
Kaltenbach: Die in den hier vorgestellten Studien gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse basieren auf der Analyse quantitativer Daten und aus der Literatur abgeleiteten Überlegungen.

Was war der wichtigste Befund bzw. die überraschendsten oder besondersten Erkenntnisse, die Sie daraus gewonnen haben? 
Kaltenbach: Anders als es in vielen einschlägigen Publikationen praktiziert wird, habe ich die Betrachtung der Fallzahlentwicklung nicht bei der Einführung der DRGs, sondern zwanzig Jahre zuvor begonnen. Man erkennt dann sehr schnell, dass sie auch anderen Einflüssen unterliegt, als denen, die von den DRGs ausgehen. Ein Beispiel ist die rasante Zunahme des Anteils der über 75-jährigen an der Bevölkerung, die einen höheren Behandlungsbedarf im Krankenhaus haben.

Was wäre für die Leser unseres HSD-Artikels noch interessant?
Kaltenbach: Viele regulatorische Entscheidungen im Gesundheitswesen sind von politischen Vorstellungen geprägt. Ökonomische Fakten können helfen, rationalere Grundlagen dafür zu schaffen.


Den Artikel "DRGs und Krankenhauspreissystem – wie kann es weitergehen?" von Prof. Dr. Tobias Kaltenbach gibt es hier zu lesen.