Seit mehreren Jahren bestimmen Themen wie Berufsautonomie, Professionalisierung, Akademisierung und erweiterte Handlungskompetenzen den berufspolitischen Diskurs in der Physiotherapie in Deutschland. Im Herbst 2024 gab es nun eine durchaus bedeutsame Entwicklung, die wohl als ebenso überraschend wie zukunftweisend zu bewerten ist. Seit dem 1. November 2024 gilt ein Vertrag nach §125a SGB V zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und den vier Physiotherapieverbänden über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Physiotherapie, der die sogenannte „Blankoverordnung“ regelt. Kurz gesagt bedeutet die erweiterte Versorgungsverantwortung, dass die Leistungserbringer aufgrund einer durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellten Diagnose und Indikation für eine Heilmittelbehandlung selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen können. Die Blankoverordnung bezieht sich zunächst auf Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks.
In einem Editorial der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „physioscience“ (Thieme-Verlag) gehen Tobias Braun und Kerstin Lüdtke auf diese berufspolitischen Veränderungen in der Physiotherapie im Kontext internationaler Entwicklungen und nationaler Gegebenheiten ein. Dr. Tobias Braun ist Physiotherapeut und Professor für Angewandte Therapiewissenschaften an der HSD Hochschule Döpfer. Dr. Kerstin Lüdtke ist Professorin für Physiotherapie an der Universität zu Lübeck. Das Editorial finden Sie unter diesem Link.